Was muss ich tun und wissen, um eine Waffenbesitzkarte (WBK) zu beantragen?
Ich muss mindestens ein Jahr eingetragenes Mitglied im Schützenverein Heppenheim 1928 e.V. (SVH) sein.
Die Sachkunde ist nachzuweisen, z.B. durch einen anerkannten waffenrechtlichen Sachkundelehrgang.
Ich muss an den Sportangeboten des Vereins teilnehmen und zwar in der Waffenart (Langwaffe – Kurzwaffe), die ich beantragen will.
Meinen ausgefüllten Antrag zum Bedürfnisnachweis muss ich dem Vorstand vorlegen, dieser wird dann in einer der nächsten Sitzungen darüber abstimmen.
In Deutschland besteht der Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) aus zwei wesentlichen Säulen. Diese laufen parallel und müssen beide erfolgreich durchlaufen werden, um eine WBK zu erhalten.
Die erste Säule bezieht sich auf den Weg über einen anerkannten Schießsportverband. Hierbei muss der Antragsteller nachweisen, dass er Mitglied in einem solchen Verband ist und regelmäßig an Schießsportveranstaltungen teilnimmt. Der Antragssteller muss in diesem Prozess den Nachweis erbringen, dass er ausreichend geschult ist und die notwendige Sachkunde besitzt. Dies dient zur Sicherstellung, dass der Antragsteller über die notwendigen Kenntnisse im Umgang mit Waffen verfügt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Die zweite Säule ist der Weg über die Behörde. Hierbei handelt es sich in der Regel um das Ordnungsamt. Sie prüft die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers und seine Eignung zum Waffenbesitz. Hierbei werden unter anderem polizeiliche Führungszeugnisse und gesundheitliche Aspekte berücksichtigt. Die Behörde überprüft, ob der Antragsteller gesetzlich dazu befugt ist, Waffen zu besitzen und ob keine öffentliche Gefahr von ihm ausgeht.
Grundsätzlich werden nur Waffen genehmigt, die den Regeln der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes DSB oder des Bund Deutsche Sportschützen BDS entsprechen (Sportordnungsnummer erfragen und angeben). Ziel ist das Wettkampfmäßige Schießen.
Der Vorstand