Beantragung einer Waffenbesitzkarte
Was muss ich tun und wissen, um eine Waffenbesitzkarte (WBK) zu beantragen?
- Ich muss mindestens ein Jahr eingetragenes Mitglied im Schützenverein
Heppenheim 1928 e.V. (SVH) sein.
- Die Sachkunde ist nachzuweisen, z.B. durch einen Sachkundelehrgang des
Schützenkreises Bergstraße, durch Nachweise der Bundeswehr, Polizei,
Jagdbehörde usw. Der Nachweis ist als Kopie dem Antrag an die Behörde zur
Ausstellung der WBK beizufügen.
- Ich muss an den Sportangeboten des Vereins teilnehmen und zwar in der
Waffenart (Langwaffe - Kurzwaffe), die ich beantragen will.
- Meinen ausgefüllten Antrag zum Bedürfnisnachweis muss ich dem Vorstand
vorlegen, dieser wird dann in einer der nächsten Sitzungen darüber
abstimmen.
- Die Genehmigung der Waffenbesitzkarte obliegt der Kreisbehörde. In
unserem Landkreis ist dies die "Untere Jagdbehörde" des
Landratsamtes Bergstraße. Der Vorstand des SVH kann lediglich den
Bedürfnisnachweis ausstellen. aber die WBK nicht erteilen.
- Grundsätzlich werden nur Waffen genehmigt, die den Regeln der
Sportordnung des Deutschen Schützenbundes DSB oder des Bund Deutsche
Sportschützen BDS entsprechen (Sportordnungsnummer erfragen und angeben).
Der Vorstand